Besuchsregelungen

Besuchsregelungen

  1. Besuchszeiten: Einlass für Besucher täglich ab 14:00, Nachtruhe ab 20:00 Uhr.
    Hiervon ausgenommen sind die Klinik für Palliativmedizin sowie die Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin.
  2. Besucher:innen benötigen keinen Testnachweis.
  3. Die Besucher:innen dürfen das Krankenhaus nur über den Haupteingang (Romanstr. 93) oder die Tiefgarage betreten. Besucher:innen, die das Krankenhaus über die Tiefgarage betreten, müssen sich direkt und unaufgefordert an der Information melden.
  4. Nennung des vollständigen Namens des Patienten, den sie besuchen wollen
  5. Kein Besuch von infektiösen Patienten, Ausnahmen nur in begründeten Fällen und nach vorheriger Rücksprache mit einer/einem der behandelnden Ärztinnen/Ärzte
  6. Keine Krankheitssymptome wie z.B. Fieber und Atemwegserkrankungen, Besucher mit Symptomen dürfen das Haus nicht betreten. Dies gilt gleichermaßen für an COVID-19 erkrankte Personen sowie für Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
  7. Das Tragen einer FFP2-Maske oder eines Mund-Nase-Schutzes (MNS) wird Besucherinnen und Besuchern empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.

Kein Besuchsrecht bei Patient:innen mit Infektionen

Besuche von Patient:innen in COVID-19-Isolierzimmern sind nicht möglich.


Die Begleitung von Sterbenden ist in Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen jederzeit möglich.


Besuchszeiten für besucherfreundliche Intensivstation

Besuche auf der Intensivstation sind grundsätzlich – wenn möglich nachmittags – ohne vorherige Anmeldung möglich.