Besuchsregelungen
Besuchsregelungen
- Besuchszeiten: Einlass für Besucher täglich von 14:00 bis 18:00 Uhr, letzter Einlass um 17:00 Uhr.
Hiervon ausgenommen ist die Klinik für Palliativmedizin. - Besucher:innen benötigen keinen Testnachweis.
- Die Besucher:innen dürfen das Krankenhaus nur über den Haupteingang (Romanstr. 93) oder die Tiefgarage betreten. Besucher:innen, die das Krankenhaus über die Tiefgarage betreten, müssen sich direkt und unaufgefordert an der Information melden.
- Nennung des vollständigen Namens des Patienten, den sie besuchen wollen
- Kein Besuch von infektiösen Patienten, Ausnahmen nur in begründeten Fällen und nach vorheriger Rücksprache mit einer/einem der behandelnden Ärztinnen/Ärzte
- Keine Krankheitssymptome wie z.B. Fieber und Atemwegserkrankungen, Besucher mit Symptomen dürfen das Haus nicht betreten. Dies gilt gleichermaßen für an COVID-19 erkrankte Personen sowie für Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.
- Das Tragen einer FFP2-Maske oder eines Mund-Nase-Schutzes (MNS) wird Besucherinnen und Besuchern empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
Kein Besuchsrecht bei Patient:innen mit Infektionen
Besuche von Patient:innen im COVID-19-Isolierzimmern sind nicht möglich.
Die Begleitung von Sterbenden ist in Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen jederzeit möglich.
Besuchszeiten für besucherfreundliche Intensivstation
Besuche auf der Intensivstation sind grundsätzlich – wenn möglich nachmittags – ohne vorherige Anmeldung möglich.