ZEP – Zentrum für Ernährungsmedizin und Prävention

Ernährungsberatung

Wir bieten Ernährungsberatung sowohl in unseren ambulanten Sprechstunden als auch stationär im Krankenhaus an. Unsere Ernährungsberaterinnen vermitteln Informationen zu bestimmten ernährungsmedizinischen Erkrankungen (z. B. Adipositas, Stoffwechselstörungen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Ernährung bei Tumorerkrankungen und vieles mehr) oder in anderen besonderen Lebenssituationen. Sie geben Hilfestellung bei der Gestaltung der Ernährung und der Lebensmittelauswahl.

Wir bieten in unseren Sprechstunden ernährungsmedizinische Betreuung und Ernährungsberatung mit folgenden Schwerpunkten an:

  • Übergewicht und Adipositas: Konservative und chirurgische Therapie:
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen: Morbus Crohn/Colitis Ulcerosa
  • Reizdarm/sonstige Darmerkrankungen
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten/H2 –Atemtest
  • Stoffwechselstörungen/Diabetes/Gicht
  • Mangelernährung und Ernährung bei Tumorerkrankungen
Team Ernährungsberatung

beactiv – bewegen und ernähren

beactiv – bewegen und ernähren bietet eine nachhaltige und individuelle Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie (nach § 43 Satz 1 Nr.2 Sozialgesetzbuch fünf (SGB V)) und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.

  • Adipositas und Metabolisches Syndrom
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten (jedoch keine Allergien)
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Life-Style (Änderung des Essverhaltens)

Die Krankenkassen bezuschussen die Beratung nach Einzelfallentscheidung (ca. 80 Prozent der Beratungskosten). Dazu ist eine Notwendigkeitsbescheinigung oder eine Überweisung zur Ernährungstherapie von Ihrem behandelnden Arzt notwendig. Einen Kostenvoranschlag für Ihre Kasse finden Sie hier und diesen reichen Sie zusammen mit Ihrer Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Kasse ein.
Kostenvoranschlag für Ernährungsberatung (Prävention nach § 20 SGB V) 
Kostenvoranschlag für Ernährungsberatung/Ernährungstherapie (nach § 43 Satz 1 Nr.2 Sozialgesetzbuch fünf (SGB V)

Mehr Infos unter www.beactiv.de