Unser Behandlungsangebot

  • Beratung und Begleitung des Patienten und der Angehörigen
  • Beratung aller Leistungserbringer
  • Hausbesuche
  • Koordination und Organisation der häuslichen Versorgungsmaßnahmen
  • Aufbau eines individuellen Versorgungsnetzwerks
  • Multiprofessionelle Zusammenarbeit mit Hausärzten, Fachärzten, Pflegediensten und weiteren Fachdiensten
  • Anleitung von Angehörigen
  • Unterstützende palliativmedizinische Angebote
  • Spezielle palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung zu Hause (z. B. Behandlung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen wie Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, Wundversorgung, Erstellen eines Kriseninterventionsplanes)

Für unsere Patienten in additiv unterstützender Teilversorgung oder vollständiger Versorgung sind wir auch im Notfall erreichbar

Kostenübernahme

Der Anspruch auf SAPV ist gesetzlich geregelt: „Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SGB V, §37b Abs. 1)

SAPV ist somit eine Leistung, die im Regelfall von den Krankenkassen erstattet wird. Maßgeblich ist ein sogenanntes „komplexes Symptomgeschehen“ (zum Beispiel Schmerzen, Atemnot). Dies gilt auch für Patienten in stationären Pflegeinrichtungen.

Eine vertragliche Regelung zwischen den privaten Krankenkassen und der SAPV gibt es nicht. Aus diesem Grund berechnen wir für die Behandlung bei unseren privat versicherten Patienten die Sätze, die mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelt wurden.