Sektion Unfallchirurgie

Sprunggelenksbruch

(Sprunggelenksverrenkungsbruch, Sprunggelenksfraktur, Sprunggelenksluxationsfraktur)

Brüche des Sprunggelenkes gehören zu den häufigsten Verletzungen des menschlichen Skeletts und entstehen durch übermäßiges Verdrehen oder Abwinkeln des Fußes im Sprunggelenk bei Stürzen. Ursächlich ist oft ein Verrenkungsmechanismus. Je nach der Stellung des Fußes bei der Verletzungsentstehung kommt zu relativ harmlosen Brüchen des Aussenknöchels oder zu schweren Verletzungen des Sprunggelenk mit Zertrümmerung des Wadenbeins, des Innenknöchels und der hinteren Schienbeinkante. Bei älteren Menschen kann bereits eine geringe Krafteinwirkung aufgrund eines geschwächten Knochens ausreichen, um den Knochen zu brechen. Deshalb werden diese Verletzungen auch mit zunehmendem Alter häufiger.

Wenn das Sprunggelenk gebrochen ist, treten Schmerzen vor allem bei Bewegung auf. Das Gelenk kann geschwollen sein. Auch eine Fehlstellung kann schon von außen sichtbar sein. Sollte der Verdacht bestehen, dass Sie sich das Sprunggelenk gebrochen haben, fertigen wir zwei Röntgenaufnahmen an. Eine bestehende Fehlstellung soll zügig behoben werden.

Brüche des Sprunggelenkes sind häufig instabil und müssen operiert werden. In vielen Fällen ist das Sprunggelenk durch die Verletzung stark geschwollen. Dann wird das Gelenk zunächst in einem Gipsverband ruhiggestellt. Stark verschobene Brüche werden vorübergehend mit einem äußeren Gestänge (Fixateur externe) stabilisiert. Meistens vergehen einige Tage bis das Sprunggelenk soweit abgeschwollen ist, daß eine definitive Versorgung erfolgen kann.

Sprunggelenksbrüche werden operativ eingerichtet und mit Platten und Schrauben, manchmal auch mit Drähten und Cerclagen stabilisiert.

In besonderen Fällen können Aussenknöchelbrüche auch über einen kleinen Hautschnitt mit einem Kunststoffnagel stabilisiert werden.

Bis der Knochenbruch geheilt ist, dauert es üblicherweise sechs Wochen, in denen das Sprunggelenk nicht belastet werden darf. Deshalb werden Unterarmgehstützen verordnet. Krankengymnastische Übungen können sofort begonnen werden. Mit den Krankengymnasten wird das Gehen an Unterarmgehstützen in der Ebene und das Treppensteigen geübt. Die Dauer einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) ist abhängig von dem jeweiligen Beruf.

Ob eine Metallentfernung notwendig ist, besprechen wir mit Ihnen nach der Heilung des Knochenbruches.

Ansprechpartner

Sekretariat
Telefon:
+49 (0)89 1797-2535
Telefax: +49 (0)89 1797-2505
E-Mail:anke.thurner@barmherzige-muenchen.de


Kontakt / Sprechstunden / Ambulanz