Regel- und Wahlleistung
Regelleistung
Als Regelleistung werden alle für einen notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt erforderlichen Leistungen bezeichnet. Diese sind durch die Sozialgesetzgebung für gesetzlich Krankenversicherte (GKV) einheitlich geregelt und werden von dieser bezahlt. Dazu zählen, neben der Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder die diensthabende Ärztin, die Krankenpflege, die Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, die Unterbringung in einem Drei- oder Vierbett-Zimmer und die Verpflegung. Im Bereich der privaten Krankenversicherung gehören diejenigen Leistungen zu den Regelleistungen, die im allgemeinen Pflegesatz der Krankenhäuser enthalten sind.
Zusatzleistung
Eine Zusatzversicherung einer privaten Krankenversicherung ermöglicht gesetzlich Versicherten ihren Versicherungsschutz nach individuellem Bedarf abzustimmen.
Wahlleistung
Je nach Tarif hat der voll privat Versicherte auch Anspruch auf Leistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen. Diese werden dann als Wahlleistungen bezeichnet. Zu den Wahlleistungen zählen z. B. die Betreuung durch den Chefarzt oder die Chefärztin und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Wahlärztliche Leistungen
Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten oder der Patientin beteiligten, angestellten oder beamteten Ärzte oder Ärtzinnen der Klinik, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie einer vor- und nachstationären Behandlung (§ 115a SGB V) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten und Ärztinnen veranlassten Leistungen von Ärzten und Ärztinnen und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb der Klinik.
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Neben der medizinischen Betreuung bieten wir Ihnen als Wahlleistung auch die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit umfassendem persönlichem Service an. Bei Inanspruchnahme eines Ein- oder Zweibettzimmers, welches mit einer zimmereigenen Sanitärzone mit Dusche und WC ausgestattet ist, beinhaltet dies die folgenden Komfortmerkmale:
ZIMMER
- Elektrisch höhenverstellbares Komfortbett
- Hochwertige Zimmerausstattung mit Sitzecke
- Verdunklungsvorhänge
- Nummernsafe
- Kühlschrank (nur im Einbettzimmer)
- 40‘‘ TV/Sky-Privat
- Telefon ohne Grundgebühr
- Internetnutzung (über W-LAN)
- Sharemagazines, Zeitungen, Hörbücher, Bücher online abrufbar
BAD
- Dusche, WC, Waschtisch
- Kosmetikspiegel
- Fön
- Ablageflächen
- Kosmetikartikel (Shampoo, Flüssigseife, Bodylotion)
VERPFLEGUNG
- Tägliche Zwischenmahlzeit
- Hochwertiges Speisenangebot zu allen Mahlzeiten
- 3-4 hochwertige Menüauswahl am Mittag
- Täglicher Kuchengruß von unserem Servicepersonal
- Tägliche Kaffee Spezialität steht am Kiosk für Sie bereit
- Individuelle Auswahl von Salaten mit Zusatzprodukten am Abend
SERVICE
- Tägliche Aufnahme Ihrer Menüauswahl durch unser Servicepersonal
- Täglicher Handtuchwechsel
- Bettwäschewechsel jeden zweiten Tag
- Wäscheservice bei Bedarf
- Täglich eine Tageszeitung

Wünschen Sie wahlärztliche Leistungen oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit persönlicher Dienstleistung, so können Sie dies in unserer Patientenaufnahme bekannt geben. Unsere Mitarbeitenden werden Ihnen die jeweiligen Leistungen erklären und einen Vertrag mit Ihnen darüber schließen.
Unabhängig von Ihrem Krankenversicherungsverhältnis können Sie diese Leistungen jederzeit in Anspruch nehmen, müssen die Kosten jedoch selbst tragen, insofern Sie keinen 100-prozentigen Versicherungsnachweis vorlegen.
Fragen zu unseren Wahlleistungen?
Frau Birgit Furth, Leitung Wahlleistungsservice, ist gerne für Sie da – persönlich, kompetent und engagiert.