Die finanzielle Abwicklung

Die entstehenden Krankenhauskosten rechnen wir bei gesetzlich Versicherten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ausgenommen hiervon sind Kosten für etwaige Wahlleistungen, die wir mit Ihnen selbst abrechnen, sofern kein Versicherungsschutz besteht.

Als gesetzlich Versicherter müssen Sie für Ihren Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung an Ihre Krankenkasse von 10 Euro pro Tag leisten (innerhalb eines Kalenderjahres für maximal 28 Kalendertage). Diese Zuzahlung wird vom Krankenhaus für Ihre Krankenkasse erhoben und an sie weitergeleitet. Die Zuzahlung können Sie nach Erhalt einer Rechnung überweisen.

Falls Sie uns keine „Einwilligung zur Direktabrechnung“ Ihres Krankenhausaufenthalts mit Ihrer „privaten Krankenversicherung“ erteilt haben, erhalten Sie eine Rechnung über Ihren Aufenthalt per Post von uns. Bei längeren Krankenhausaufenthalten berechnen wir Kostenvorschüsse.
Für die Kosten über die „Ärztliche Wahlleistung“ erhalten Sie von den an der Behandlung beteiligten Ärzten oder Ärztinnen eine Rechnung nach Hause.

Vertragsunterlagen

Die Kosten für den stationären Aufenthalt für die Regel- und Wahlleistungen können Sie dem jeweils gültigen DRG-Entgelttarif entnehmen, den Sie bei der Aufnahme erhalten. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen unsere Mitarbeitenden der stationären Leistungsabrechnung.