Entlassmanagement - was ist Ihr Vorteil?

Mit unserem Entlassmanagement stellen wir sicher, dass Ihre weitere Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt sichergestellt ist. Der Übergang von Ihrem Krankenhausaufenthalt nach Hause oder in eine weiterverhandelnde Einrichtung soll für Sie reibungslos verlaufen.

Daher prüfen wir bereits bei der stationären Aufnahme in unser Haus sorgfältig, was zu Ihrer Nachversorgung notwendig sein wird, wie zum Beispiel die Verordnung notwendiger Heil- und Hilfsmittel oder Medikamente, eines ambulanten Pflegediensts oder ein Reha-Aufenthalt.

Während Sie in unserem Krankenhaus stationär behandelt werden, kümmern sich unsere Ärzte und Ärztinnen und die Pflegekräfte sowie insbesondere unser Sozialdienst und das Casemanagement darum, dass alles für Ihre Entlassung gut vorbereitet ist.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten gesetzlich geregelten Informationen, die seit dem 01.10.2017 zum Entlassmanagement gelten, vor.

Ihr Einverständnis ist notwendig…

Ohne Ihr schriftlich erklärtes Eiverständnis dürfen wir im Entlassmanagement nicht aktiv werden - so schreibt es das neue Gesetz vor.
Die Aufnahmekraft in der stationären Aufnahme berät Sie zum Entlassmanagement, stellt Ihnen die wichtigsten Eckpunkte vor und bittet Sie um Ihr schriftliches Einverständnis.

Verschreibung von Arzneimitteln und Medikationsplan

Die Verschreibung von Arzneimitteln für die Zeit nach dem stationären Aufenthalt ist grundsätzlich die Aufgabe Ihres Hausarztes/Ihrer Hausärztin oder eines Facharztes/einer Fachärztin; so kann am besten gemeinsam mit Ihnen für die kontinuierliche Medikation gesorgt werden. Bitte sprechen Sie ggf. zu diesem Thema schon vor dem Krankenhausaufenthalt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin - wenn dies möglich ist.

Um gegebenenfalls kurze Zeiträume zu überbrücken, können wir Ihnen Medikamente in der kleinsten Packungsgröße für maximal 7 Tage am Entlasstag verschreiben.

Bei der Entlassung erhalten Sie von uns einen Medikationsplan, auf dem genau festgehalten ist, welche Medikamente Sie zum Zeitpunkt der Entlassung einnehmen. Der Medikationsplan dient Ihrer Information und der Information Ihres weiterbehandelnden Arztes oder Ihrer weiterbehandelnden Ärztin.

Verschreibung von Heilmitteln - z. B. Krankengymnastik

Die Verschreibung von Heilmitteln wie z. B. Krankengymnastik oder Sprachtherapie ist grundsätzlich die Aufgabe Ihres niedergelassenen Arztes oder Ihrer niedergelassenen Ärztin. Nach Entlassung sollten Sie entsprechende Rezepte von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erhalten.

Wenn die Notwendigkeit besteht, dürfen wir Ihnen bei Entlassung für den Zeitraum von einer Woche entsprechende Therapien verschreiben, z. B. zwei Therapieeinheiten Physiotherapie. Es ist uns gesetzlich nicht erlaubt, Therapien für längere Zeiträume zu verordnen.

Verschreibung von Hilfsmitteln

Hilfsmittel, die Sie unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt benötigen, werden Ihnen vom Hausarzt oder der Hausärztin verschrieben - im Ausnahmefall stellen wir Ihnen am Entlasstag entsprechende Rezepte aus.

Bei bestimmten Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie bereits während des Aufenthalts in unserem Krankenhaus für Sie zur Verfügung stehen - z. B. Unterarm-Gehstützen, mit denen Sie vor der OP mit unseren Therapeut:innen üben und die Sie gleich nach der OP benötigen.

Bei geplanten Krankenhausaufenthalten stimmen wir mit Ihnen ab, dass solche Hilfsmittel bereits vor dem Antritt des Krankenhausaufenthaltes von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet und ins Krankenhaus mitgebracht werden.

Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen

Für die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Krankschreibung“) ist grundsätzlich Ihr Hausarzt zuständig.

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit besteht, dürfen wir Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften am Entlasstag eine AU-Bescheinigung ab dem Entlasstag für maximal eine Woche ausstellen.

Für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes selbst, können wir Ihnen eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen.

Haben Sie Fragen zum Entlassmanagement?

Bitte sprechen Sie bei Ihrer Aufnahme das Team der Patientenaufnahme oder den aufnehmenden Arzt zu Fragen des Entlassmanagements an. Wir möchten dafür sorgen, dass der Übergang von Ihrem Krankenhausaufenthalt nach Hause für Sie angenehm und problemlos gelingt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Vorschriften des Gesetzgebers einhalten müssen.