Informationen bzgl. der elektronischen Patientenakte (ePA)

in der seit dem 15.01.2025 geltenden Fassung („ePA für alle“) (gemäß §§ 346, 347, 348 SGB V) 
Nur für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten.

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, 

diese Information betrifft Sie, wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben. Die ePA ist eine Akte, die alleine Ihrer Verantwortung unterliegt. Dies bedeutet, dass alleine Sie darüber entscheiden, ob Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, wer diese einsehen und darauf zugreifen darf und ob Informationen gelöscht werden.

Speicherung besonders wichtiger Informationen, es sei denn, Sie widersprechen

Sofern Sie bereits eine ePA nutzen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden einige Informationen Ihrer aktuellen Behandlung, die besonders wichtig sind, in Ihrer ePA speichern. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern. Wir erledigen dies automatisch für Sie. Dies kann unter anderem folgende Informationen Ihres aktuellen Aufenthalts bzw. Ihrer aktuellen Behandlung bei uns betreffen: 

- Entlassbriefe,
- Daten zu Laborbefunden,
- Befundberichte aus bildgebender Diagnostik und
- Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen.

Diese Informationen könnten potenziell stigmatisierend sein. Sie können jedoch Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte für Leistungserbringer verbergen oder löschen.

Dasselbe gilt, wenn uns Informationen aus vorangegangenen Behandlungen in unserer Einrichtung vorliegen und es uns im Hinblick auf Ihre weitere medizinische Versorgung als sinnvoll erscheint, diese ebenfalls in Ihrer ePA zu speichern.

Die in der ePA gespeicherten Daten werden grundsätzlich dauerhaft aufbewahrt. Da es sich bei der ePA um eine patientengeführte Akte handelt, obliegt Ihnen die Verwaltung der Daten.

Zugriff auf die in Ihrer ePA gespeicherten Daten haben alle Behandler, denen Sie den Zugriff entweder durch das Stecken Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder durch die Vergabe entsprechender Berechtigung in der ePA-App erteilt haben.

Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in Ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit! Vielen Dank! 

Elektronische Notfalldaten

Auch elektronische Notfalldaten können, sobald dies technisch möglich ist, auf Ihrer ePA gespeichert werden. Sollten wir Informationen Ihrer Notfalldaten im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung ändern, werden wir auch die auf Ihrer ePA gespeicherten Notfalldaten ändern. 

Der Widerspruch ist nicht in Bezug auf Einzelinformationen möglich

Sie haben das Recht, einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA zu widersprechen. Wenn Sie widersprechen, bezieht sich Ihr Widerspruch einheitlich auf sämtliche oben genannten Informationen insgesamt. Der Widerspruch ist nicht in Bezug auf Einzelinformationen möglich.

Außerdem können Sie alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert sind bzw. die von uns eingetragen wurden, selbst oder durch die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse löschen lassen.

Statt einer Löschung können Sie auch die Bearbeitung bzw. Lesbarkeit beschränken. Eine „Beschränkung“ bietet den Vorteil, dass die Informationen in Ihrer ePA gespeichert und von Ihnen genutzt werden, aber nicht von allen bzw. nur von Ihnen gesehen werden können. Sie alleine entscheiden darüber, ob nur Sie alle Informationen sehen oder für wen welche Informationen sichtbar sind. Diese Einstellung können Sie über Ihr Smartphone, Ihren PC, Laptop o.ä. selbst vornehmen.

Später sichtbar gemachte Dokumente

Sollten Informationen Ihrer ePA zum Zeitpunkt der Aufnahme in unserer Einrichtung für uns nicht sichtbar sein, da unser Zugriff beschränkt ist, weisen wir auf Folgendes hin: Werden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für uns sichtbar gemacht, erhalten wir darüber keine Benachrichtigung und können diese daher nicht im Behandlungsprozess berücksichtigen.

Betroffenenrechte & Beschwerderecht

Sie haben gemäß § 17 KDR-OG das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Zudem steht Ihnen nach § 22 KDR-OG das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Darüber hinaus können Beschwerden bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde eingereicht werden. 

Ordensdatenschutzbeauftragter für den Orden der
Barmherzige Brüder in Bayern und seine Einrichtungen:

Prüfeninger Straße 86
93049 Regensburg
E-Mail: datenschutzaufsicht@barmherzige.de

Datenschutzbeauftragter:
Dr. Uwe Günther
Sanovis GmbH
Riedenburger Str. 7, 81677 München
E-Mail: datenschutz@barmherzige-regensburg.de