Barmherzige Brüder Bayerische Ordensprovinz
Regelungen zum kirchlichen Dienst
Die Erklärung der Deutschen Bischöfe zum Kirchlichen Dienst und die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, jeweils in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 27.04.2015, wurde für den Orden der Barmherzigen Brüder in Bayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts und deren Einrichtungen rückwirkend zum 1. August 2015 in Kraft gesetzt.
Sie findet damit Anwendung für die Barmherzige Brüder gemeinnützige Krankenhaus GmbH.
Ausgenommen von der Anwendung sind diejenigen rechtlich selbstständigen Einrichtungen, in deren Satzungen die Anwendung der Erklärung der Deutschen Bischöfe zum Kirchlichen Dienst und der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse nicht vorgesehen ist.
Grundordnung_Notarielle Beglaubigung_2.12.15
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Grundordnung des kirchlichen Dienstes_27.4.15
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