Ambulante Hilfen
Bei vielen Patienten führt die stationäre Behandlung zur Stabilisierung oder Besserung ihrer körperlichen und seelischen Beschwerden. Daher können auch Schwerstkranke wieder in die Geborgenheit von Familie und Freunden, in ein Pflegeheim oder stationäres Hospiz entlassen werden.
Dazu stehen ihnen die ambulanten Hilfen zur Verfügung, die von der Caritas und den Maltesern getragen werden. Hier geht es insbesonders um die häusliche Begleitung vor, nach und statt einem stationären Aufenthalt. Die Brückenschwester stellt vor allem die enge Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung der Patienten in medizinisch-pflegerischen Fragen dar. Mitarbeiter im Sozialdienst und ambulanten Hospizdienst übernehmen Verwaltungs- und Behördenangelegenheiten zur Planung und Vorbereitung der Entlassung. Sie vermitteln den Kontakt zu Pflege- und Betreuungsdiensten, die die Versorgung zu Hause sicherstellen. Zur Unterstützung der Angehörigen und für die Begleitung der Sterbenden stehen geschulte ehrenamtliche Hospizhelfer zur Verfügung.

