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Ambulante Hilfen

Bei vielen Patienten führt die stationäre Behandlung zur Stabilisierung oder Besserung ihrer körperlichen und seeli­schen Beschwerden. Daher können auch Schwerstkranke wieder in die Geborgenheit von Familie und Freunden, in ein Pflegeheim oder stationäres Hospiz entlassen werden.

Dazu stehen ihnen die ambulanten Hilfen zur Verfügung, die von der Caritas und den Maltesern getragen werden. Hier geht es insbesonders um die häusliche Begleitung vor, nach und statt einem stationären Aufenthalt. Die Brückenschwester stellt vor allem die enge Verknüp­fung von ambulanter und stationärer Versorgung der Pa­tienten in medizinisch-pflegerischen Fragen dar. Mitarbeiter im Sozialdienst und ambulanten Hospizdienst übernehmen Verwaltungs- und Behördenangelegenheiten zur Planung und Vorbereitung der Entlassung. Sie vermitteln den Kontakt zu Pflege- und Betreuungsdiensten, die die Ver­sorgung zu Hause sicherstellen. Zur Unterstützung der Angehörigen und für die Begleitung der Sterbenden ste­hen geschulte ehrenamtliche Hospizhelfer zur Verfügung.

Gruppengespräche::Für trauernde Angehörige

Für trauernde Angehörige werden Einzel- und Gruppengespräche angeboten.

Caritas Ambulanter

Hospizdienst:

Telefon 089/1797-2906 und -2909

Brückenschwester:

Telefon 089/1797-2914

Sozialdienst der Malteser:

Telefon 089/1797-2907

Gemeinsames Telefax:

Telefon 089/1797-2908